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Arbeitsweise des RAD

IV-Dossier
Bei Eingang eines Gesuchs für IV-Leistungen haben die Sachbearbeiter der IV-Stellen die Aufgabe, bei den behandelnden Ärzten des Gesuchstellers medizinische Informationen einzuholen. Diese bilden zusammen mit den Informationen von Arbeitgebern, Versicherungen, anderen Mitarbeitenden der IV-Stellen usw. einen Mosaikstein im IV-Dossier. All diese Informationen dienen der Bestimmung der wirtschaftlichen Folgen des Gesundheitsschadens. Wenn das Dossier komplett ist, wird es dem RAD unterbreitet, welcher zu den medizinischen Aspekten Stellung zu nehmen hat.

Die Rolle des RAD-Arztes
Der RAD-Arzt studiert zunächst die vom behandelnden Arzt gelieferten medizinischen Unterlagen der versicherten Person. Manchmal müssen zusätzliche Informationen eingeholt werden. Reichen die eingegangenen Unterlagen nicht aus, um eindeutig Stellung zu nehmen, kann der RAD-Arzt die versicherte Person für eine medizinische Untersuchung durch einen RAD-Spezialisten aufbieten oder bei externen Experten ein Gutachten in Auftrag geben. Sind die vorliegenden Informationen ausreichend, erstellt der RAD-Arzt seinen Bericht. Er steht den Mitarbeitenden der IV-Stellen beratend zur Seite und nimmt innerhalb der IV-Stellen auch Ausbildungsaufgaben wahr. Schliesslich sind die RAD-Ärzte Ansprechpartner für Rückfragen der behandelnden Ärzte.

Der medizinische Bericht des RAD
Der RAD-Arzt verfasst einen Bericht, der zu folgenden Bereichen Stellung nimmt :

  • Art, Schweregrad und Prognese zum Verlauf des Gesundheits schadens,
  • funktionelle Auswirkungen: z.B. kann eine Diskushernie eine Weiterführung der bisherigen Arbeit verunmöglichen, die betroffene Person kann jedoch unter Beachtung gewisser Einschränkungen andere Arbeiten verrichten,
  • Restarbeitsfähigkeit: gibt Auskunft darüber, in welchem Unfang die versicherte Person nach optimaler medizinischer Behandlung und Umsetzung allfälliger Eingliederungsmassnahmen noch arbeiten kann.

 
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