Integrationsmassnahmen als Vorstufe zur beruflichen Eingliederung
Integrationsmassnahmen sind ein Novum der 5. IV-Revision und sollen die Eingliederungschancen von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verbessern. Es lassen sich folgende Integrationsmassnahmen unterscheiden:
Diese Massnahmen zur allmählichen Integration in den Arbeitsmarkt basieren auf einem abgestuften System. Die einzelnen Stufen sind:
Die Integrationsmassnahmen sind auf Personen zugeschnitten, die psychische Probleme haben und eine intensive Betreuung benötigen, damit sie ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen und können.
Die Integrationsmassnahmen können in einer speziellen Einrichtung oder auf dem freien Arbeitsmarkt stattfinden.
Berufliche Eingliederungsmassnahmen
Parallel zu diesen Eingliederungsmassnahmen kann die versicherte Person in den Genuss von Hilfsmitteln kommen:
Während der Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen kann ein IV-Taggeld ausbezahlt werden.
Leitfaden für die berufliche Eingliederung
11.11.2011
6. IVG Revision
Veröffentlichung des BSV eines kompletten Dossiers über die 6. IVG Revision.
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