Die Früherfassung findet im Vorfeld der eigentlichen IV-Anmeldung statt. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen während mindestens 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig waren oder innerhalb eines Jahres wiederholt Kurzabsenzen aufweisen, mit dem Risiko einer Chronifizierung die zu einer Invalidität führen kann, können sich bei der Kantonalen IV-Stelle Wallis melden. Sie können auch von einer berechtigten Instanz gemeldet werden, nachdem sie darüber informiert wurden. Ziel dieser Massnahme ist festzustellen, ob für eine gegebene Situation die IV zuständig ist. Je rascher die Intervention im Sinne der Prävention erfolgt, desto grösser sind die Erfolgschancen der Eingliederung.
04.04.2013
Hilflosenentschädigung der IV verbessert Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung
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11.03.2013
In 2012 wurden 17'000 Personen von den IV-Stellen beruflich integriert.