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Frühintervention

Zeigt sich im Rahmen der Früherfassung, dass ein Invaliditätsrisiko besteht, kommen die Massnahmen der Frühintervention zum Zug: Es wird alles unternommen, damit die versicherte Person ihre Arbeitsstelle behalten oder anderweitig beschäftigt werden kann, sei es im selben oder in einem anderen Unternehmen. Es geht darum, möglichst schnell zu handeln und zu verhindern, dass sich der physische oder psychische Gesundheitszustand verschlechtert. Die Erfahrung zeigt: Mit jedem Tag, an dem jemand nicht arbeitet, sinken die Chancen auf eine erfolgreiche Eingliederung.

Ist eine Frühintervention der IV angezeigt, wird die betreffende Person aufgefordert, sich bei der IV anzumelden. Im Rahmen der Frühintervention können bereits in einem sehr frühen Stadium Massnahmen ergriffen werden, auch wenn noch nicht feststeht, ob die gesetzlichen Bedingungen für Eingliederungsmassnahmen erfüllt sind.

Die in diesem Stadium ergriffenen Massnahmen sind leicht umsetzbar und kostengünstig (durchschnittlich Fr. 5'000.- pro Person, maximal Fr. 20'000.-). Dazu gehören beispielsweise: 

  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • sozialberufliche Rehabilitationsmassnahmen
  • Beschäftigungsmassnahmen

Diesen Massnahmen geht ein Assessment (Beurteilung) voraus, in welches die versicherte Person und gegebenenfalls auch der Arbeitgeber und andere Partner (Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Erwerbsausfallversicherer usw.) miteinbezogen werden. Anschliessend wird ein Eingliederungsplan erstellt und eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Der Eingliederungskoordinator koordiniert die Massnahmen und hält regelmässigen Kontakt zur versicherten Person. Er kontrolliert, ob Eingliederungsplan und Zielvereinbarung eingehalten werden und ist Ansprechpartner für die verschiedenen beteiligten Personen und Stellen.

Die Phase der Frühintervention dauert bis höchstens sechs Monate nach Anmeldung bei der IV. Während dieser Zeit entrichtet die IV keine Taggelder. Die Taggeldzahlungen aus Versicherungen gegen krankheits- oder unfallbedingten Erwerbsausfall laufen in dieser Zeit jedoch weiter. Die Frühintervention endet, sobald der Grundsatzentscheid darüber gefallen ist, ob die Eingliederungsmassnahmen weitergeführt werden oder ob allenfalls die Rentenfrage geprüft werden muss.


 
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