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Unterstützung für Unternehmen

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Einarbeitungszuschüsse bei vermittelten Stellen
Findet die versicherte Person dank der Arbeitsvermittlung der IV eine Stelle, können während der Einarbeitungsphase während maximal 180 Tagen Einarbeitungszuschüsse gewährt werden. Diese werden dem Arbeitgeber ausbezahlt, welcher seinerseits die versicherte Person entlöhnt und auf dem Lohn AHV/IV-, ALV-, EO- und UVG-Beiträge entrichtet.

Entschädigung des Arbeitgebers im Falle von Prämienerhöhungen der beruflichen Vorsorge oder der Krankentaggeldversicherung infolge Krankheit der versicherten Person
Viele Arbeitgeber scheuen das Risiko eines Anstiegs der Soziallasten in Zusammenhang mit der Anstellung einer behinderten Person. Deshalb werden Arbeitgeber entschädigt, falls die versicherte Person innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der vermittelten Tätigkeit aufgrund einer Krankheit erneut arbeitsunfähig wird und es deshalb zu einem Anstieg der Versicherungsprämien kommt.

Diese Entschädigung wird nur ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Monate gedauert hat und die Arbeitsunfähigkeit auch wirklich der Grund für die Prämienerhöhung ist.

Die Entschädigung beträgt: 

  • Fr. 34.- pro Abwesenheitstag für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden,
  • Fr. 48.- pro Abwesenheitstag für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden,

wobei die versicherte Person an mehr als 15 Tagen innerhalb eines Jahres abwesend sein muss.

Beitrag an den Arbeitgeber bei Integrationsmassnahmen innerhalb des Unternehmens
Die IV kann dem Arbeitgeber einen Beitrag ausrichten, wenn er einen Mitarbeiter mit psychischen Problemen im Unternehmen weiterbeschäftigt und bei der Umsetzung der Integrationsmassnahmen massgeblich mitarbeitet.

Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann sich jederzeit an die IV-Stelle wenden, wenn es darum geht, einen gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiter möglichst an seinem angestammten Arbeitsplatz zu halten oder für ihn eine andere Beschäftigung innerhalb des Unternehmens zu suchen. Die IV-Stelle hilft weiter bei Fragen rund um das Sozialversicherungsrecht sowie bei der Anpassung von Arbeitsplätzen und der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens. Ausserdem bietet sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber während der Umsetzung der Eingliederungsmassnahmen ein Coaching an.

pdf Invo News - März 2010

pdf Invo News - Juni 2008

pdf Invo News - April 2008

 

 

 


 
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