Die berufliche Eingliederung hat zwei klar definierte Grundsätze:
Die Invalidenversicherung möchte den versicherten Personen helfen, ihre Kompetenzen direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beweisen. Dafür ist der Einbezug des Arbeitgebers sehr wesentlich. Indem der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Chance gibt, leistet er einen direkten Beitrag zu einer "win-win" Situation:
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Leitfaden für die berufliche Eingliederung
11.11.2011
6. IVG Revision
Veröffentlichung des BSV eines kompletten Dossiers über die 6. IVG Revision.
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