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5. IV-Revision

Reicht denn die 5. IV-Revision nicht aus, um das Budget wieder ins Gleichgewicht zu bringen ?

Dank verstärkter Eingliederung und Sparmassnahmen kann die IV ihre jährlichen Ausgaben um 498 Millionen Franken senken.
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Könnte die IV nicht allein durch Sparmassnahmen und ohne Zusatzfinanzierung saniert werden ?

Die Alternative zum vorgeschlagenen Mix aus Eingliederungs- und Sparmassnahmen sowie Zusatzfinanzierung wäre ein Radikalschnitt mit linearer Rentenkürzung oder Leistungskontingentierung.
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Welche Bedeutung hat die Ausgabensenkung im Hinblick auf das Sanierungsziel ?

Mit der 5. IV-Revision können die Ausgaben und das Defizit der IV stabilisiert werden, während sie ohne die Revision weiter ansteigen.
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Arbeitgebende : Wie werden sie in die 5. IV-Revision eingebunden ?

Die 5. IV-Revision bringt den Arbeitgebenden konkrete Vorteile: Mit den neuen Instrumenten der Früherfassung und -intervention wird die IV zur kompetenten Ansprechpartnerin beim Umgang der Arbeitgebenden mit länger dauernder Arbeitsunfähigkeit von Angestellten oder im Falle von wiederholten kürzeren gesundheitsbedingten Absenzen am Arbeitsplatz.
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Was verändert sicht mit der 5. IV-Revision generell und wer ist davon betroffen ?

Die 5. IV-Revision verfolgt den Ansatz, die finanzielle Situation in der IV durch aktive Eingliederungsmassnahmen zu stabilisieren.
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Wo und wie wird mit der 5. IV-Revision gespart ?

Die Sparmassnahmen der Revision sind so festgelegt worden, dass sie die Ausgaben der IV namhaft reduzieren und dass ihre Auswirkungen gleichzeitig sozial vertretbar bleiben. Die Leistungseinschränkungen treiben dank der Ergänzungsleistungen keine Behinderten in die Armut.

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Welche Neuerungen bringt die 5. IV-Revision ?

Die 5. IV-Revision bringt eine nachhaltig wirksame strukturelle Sanierung der Invalidenversicherung, indem diese auf ihre eigentliche Kernfunktion ausgerichtet wird: die Eingliederung Behinderter ins Erwerbsleben.
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