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Bringt der Kantonswechsel vor einem IV-Entscheid Nachteile ?

Der Umzug hat auf den IV-Entscheid keinen Einfluss. Sobald ein Fall bei der zuständigen IV-Stelle angemeldet ist, bleibt sie dafür zuständig, auch wenn Antragstellende inzwischen aus dem Kanton weggezogen sind.
Die Akten werden erst nach Abschluss des Verfahrens weitergeleitet.

 
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