Mein Gesundheitszustand hat sich seit der letzten IV-Verfügung verändert. Was muss ich tun ?
Aus dem Revisionsgesuch (oder einer neuen Anmeldung nach einer Rentenablehnung), muss deutlich hervorgehen, dass sich die Invalidität des Versicherten verändert hat und somit seine Ansprüche beeinflusst.
Bringt der Kantonswechsel vor einem IV-Entscheid Nachteile ?
Der Umzug hat auf den IV-Entscheid keinen Einfluss. Sobald ein Fall bei der zuständigen IV-Stelle angemeldet ist, bleibt sie dafür zuständig, auch wenn Antragstellende inzwischen aus dem Kanton weggezogen sind.
Grundsätzlich sollen versicherte Personen, nach Absprache mit dem behandelnden Arzt, soviel arbeiten, wie ihnen auch über längere Zeitdauer zumutbar ist.