Die Alternative zum vorgeschlagenen Mix aus Eingliederungs- und Sparmassnahmen sowie Zusatzfinanzierung wäre ein Radikalschnitt mit linearer Rentenkürzung oder Leistungskontingentierung.
Ein solcher Radikalschnitt ist politisch nicht realisierbar und sozialpolitisch nicht vertretbar: 2006 betrugen die Ausgaben der
IV 11,5 Milliarden Franken. Der grösste Teil davon waren Rentenleistungen. Eine Sanierung durch Einsparungen müsste unausweichlich bei dieser «Kernleistung» der IV ansetzen. Dies würde bedeuten, dass entweder rund 40% der Renten nicht mehr ausbezahlt oder dass die laufenden Renten um rund 40% gekürzt würden. Die maximale IV-Rente würde dann von 2210.- Franken auf rund 1330.- Franken gesenkt.