Aus dem Revisionsgesuch (oder einer neuen Anmeldung nach einer Rentenablehnung), muss deutlich hervorgehen, dass sich die Invalidität des Versicherten verändert hat und somit seine Ansprüche beeinflusst.
Es ist Sache der versicherte Person, die Verschlimmerung des Gesundheitsschadens glaubhaft zu machen. Sie hat die Möglichkeit, der zuständigen
IV-Stelle einen detaillierten Arztbericht zuzustellen, welcher sich u. a. zu folgenden Punkten äussert:
- Diagnose,
- Beschreibung der Verschlimmerung des Gesundheitszustandes im Vergleich zum früheren Zustand,
- Neuer Grad der Arbeitsunfähigkeit,
- Prognose,
- weitere nützliche Auskünfte um die Verschlimmerung glaubhaft zu machen.