Dank verstärkter Eingliederung und Sparmassnahmen kann die
IV ihre jährlichen Ausgaben um 498 Millionen Franken senken.
Das alleine genügt zur Sanierung der IV aber nicht. Die IV-Schulden werden dem
AHV-Ausgleichsfonds belastet und gefährden somit auch die Zahlungsfähigkeit der AHV. Ohne Gegenmassnahmen bei AHV und IV würde die AHV ungefähr im Jahr 2018 zahlungsunfähig. Der Bundesrat hat deshalb auch eine Vorlage für eine Zusatzfinanzierung der IV beschlossen, die zurzeit vom Parlament beraten wird.