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Welche Neuerungen bringt die 5. IV-Revision ?

Die 5. IV-Revision bringt eine nachhaltig wirksame strukturelle Sanierung der Invalidenversicherung, indem diese auf ihre eigentliche Kernfunktion ausgerichtet wird: die Eingliederung Behinderter ins Erwerbsleben.
fUnd sie macht einen wichtigen, unabdingbaren Schritt hin zur Sicherung der IV-Leistungen, indem sie den Grundstein legt für die finanzielle Sanierung der hochverschuldeten Volksversicherung.

Dank der 5. IV-Revision werden namhafte Beträge in den Ausbau der Eingliederung investiert , was sich unter dem Strich auszahlt. Die erhöhte Eingliederungsrate, ebenso wie sozial vertretbare Sparmassnahmen, entlasten die Ausgaben und das Defizit der IV. Die verstärkte Eingliederung ins Erwerbsleben bedeutet nicht nur den Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit gesundheitsbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Sie wirkt auch der gesellschaftlichen Ausgrenzung Behinderter entgegen, welche oftmals mit der Ausgliederung aus dem Erwerbsleben einhergeht.

Die aufgelaufenen Schulden beim AHV-Fonds betragen bereits über 9,3 Milliarden Franken und nehmen jeden Tag um 4 bis 5 Millionen Franken zu. Die steigenden IV-Schulden höhlen das Vermögen der AHV immer mehr aus, welches diese zur Sicherung der AHV-Renten braucht. Die Sanierung der Erwerbasunfähigkeit IV ist notwendig, um den Schutz der Bevölkerung bei infolge eines Gesundheitsschadens und somit bei Invalidität auch in Zukunft zu gewährleisten. Die 5. IV-Revision dient auch der Sicherung der AHV.

 
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