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Wer hat Anrecht auf EL?

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Die EL sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Es besteht ein Rechtsanspruch darauf.

Haben Anspruch auf EL die Personen welche : 
  • namentlich einen Anspruch auf einer AHV-Rente (auch im Falle eines vorzeitigen Rentenanspruchs), auf einer ganzen IV-Rente oder einer halben IV-Rente haben, auf einer Hilflosenentschädigung oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
  • Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
  • von Schweizer Nationalität sind ; AusländerInnen müssen während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben, damit sie EL beanspruchen können. Für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU und der EFTA ist diese Frist von fünf Jahren. Diese Personen müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen.

 
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