Die Sparmassnahmen der Revision sind so festgelegt worden, dass sie die Ausgaben der IV namhaft reduzieren und dass ihre Auswirkungen gleichzeitig sozial vertretbar bleiben. Die Leistungseinschränkungen treiben dank der Ergänzungsleistungen keine Behinderten in die Armut.
01.09.2010
Die Kantonale IV-Stelle Wallis schreibt eine Stelle als Arbeitsplatzberater/in aus: "siehe Inserat"