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Wo und wie wird mit der 5. IV-Revision gespart ?

Die Sparmassnahmen der Revision sind so festgelegt worden, dass sie die Ausgaben der IV namhaft reduzieren und dass ihre Auswirkungen gleichzeitig sozial vertretbar bleiben. Die Leistungseinschränkungen treiben dank der Ergänzungsleistungen keine Behinderten in die Armut.

  • Die noch laufenden Zusatzrenten für Ehefrauen und -männer von IV- Rentner/innen werden aufgehoben. Seit 2004 gibt es bereits keine neuen Zusatzrenten mehr, dafür wurden auf diesen Zeitpunkt hin die Hilflosenentschädigungen für Versicherte mit ausgewiesenem Pflegebedarf verdoppelt. Die gänzliche Aufhebung der Zusatzrenten führt zur Gleichbehandlung mit den Versicherten, die erst ab 2004 eine IV-Rente erhielten oder die nicht verheiratet sind.
  • Der Karrierezuschlag wird bei künftigen Renten nicht mehr angewendet. Seine Streichung hebt die Privilegierung gegenüber den Personen auf, die mit höherem Alter invalid werden. Versicherte, die invalid wurden vor dem 1. Dezember des Jahres in welchem sie das 20. Lebensjahr erfüllt haben, erhalten weiterhin eine ausserordentliche Rente, die 133% der Minimalrente beträgt. Daran ändert sich nichts.
  • Künftig werden keine Taggelder mehr an Versicherte ausgerichtet, die vor einer IV-finanzierten Eingliederungsmassnahme nicht erwerbstätig waren. Das ist konsequent, da die Taggelder die Funktion eines Lohnersatzes für die Zeit einer Eingliederungsmassnahme erfüllen. Dies entspricht auch der Praxis der Unfallversicherung.
  • Bei Überversicherung werden die Leistungen gekürzt. Damit wird einer heute möglichen Konstellation entgegen gewirkt, in der die Rentenleistungen der IV zu einem höheren Einkommen führen, als vor der Invalidität mit Erwerbsarbeit erzielt wurde.
  • Medizinische Massnahmen zur Eingliederung von Volljährigen werden neu durch die Krankenversicherung statt durch die IV finanziert.
  • Die minimale Beitragsdauer, die den Anspruch auf eine IV-Rente eröffnet, wird von einem auf drei Jahre erhöht. Für junge Versicherte gelten Schutzklauseln.

 
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