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Hilfsmittel

Die IV stellt invaliden Personen jene Hilfsmittel zur Verfügung, die sie wegen ihrer Invalidität brauchen zur

  • Ausübung der Erwerbstätigkeit,
  • Ausübung der Tätigkeit in ihrem Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt),
  • Schulung,
  • Ausbildung oder
  • zur funktionellen Angewöhnung.

Zu diesen Hilfsmitteln zählen insbesondere Prothesen, Orthesen, orthopädische Schuhe, Perücken, Augenprothesen, Hörgeräte, Blindenführhunde, Lese- und Schreibsysteme für Blinde, Rollstühle, Motorfahrzeuge, Hilfsgeräte am Arbeitsplatz und in der Wohnung sowie Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt. Die Kosten für Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen übernimmt die IV nur im Zusammenhang mit medizinischen Eingliederungsmassnahmen.

Die Merkblätter der Invalidenversicherung sind auf folgenden Link frei verfügbar:


 
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