Die IV stellt invaliden Personen jene Hilfsmittel zur Verfügung, die sie wegen ihrer Invalidität brauchen zur
Zu diesen Hilfsmitteln zählen insbesondere Prothesen, Orthesen, orthopädische Schuhe, Perücken, Augenprothesen, Hörgeräte, Blindenführhunde, Lese- und Schreibsysteme für Blinde, Rollstühle, Motorfahrzeuge, Hilfsgeräte am Arbeitsplatz und in der Wohnung sowie Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt. Die Kosten für Zahnprothesen, Brillen und Schuheinlagen übernimmt die IV nur im Zusammenhang mit medizinischen Eingliederungsmassnahmen.
Die Merkblätter der Invalidenversicherung sind auf folgenden Link frei verfügbar:
Leitfaden für die berufliche Eingliederung
11.11.2011
6. IVG Revision
Veröffentlichung des BSV eines kompletten Dossiers über die 6. IVG Revision.
Link