Inhalt | | | Navigation | Siteplan | Kontact
Sie sind here : Home > Leistungen > IV-Leistungen > Reisekosten

Reisekosten

Versicherten Personen, die sich zwecks Abklärung ihres Gesuchs oder wegen Eingliederungsmassnahmen von ihrem Wohnort wegbegeben müssen, erstattet die IV grundsätzlich die Reise- und Verpflegungskosten (Reisen innerhalb der Schweiz, Mahlzeiten ausserhalb des Wohnortes). Die IV kann ausserdem auch für die Reise- und Verpflegungskosten der Begleitperson aufkommen, wenn die versicherte Person auf eine Begleitung angewiesen ist.

Zusätzliche Angaben enthält das Merkblatt 4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV.

 
Top