Der Anspruch auf ein Taggeld beginnt frühestens am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des 18. Altersjahrs folgt. Der Anspruch erlischt spätestens am Ende des Monats vor dem Beginn des Anspruchs auf eine Altersrente.
Der Anspruch auf Taggeld hängt davon ab, ob die versicherte Person
Wenn sich die versicherte Person an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer Abklärung unterziehen muss, welche von der IV-Stelle angeordnet wurde, hat sie einen Anspruch auf Taggeld für jeden Untersuchungstag.
Die Merkblätter der Invalidenversicherung sind auf folgenden Link frei verfügbar:
Leitfaden für die berufliche Eingliederung
11.11.2011
6. IVG Revision
Veröffentlichung des BSV eines kompletten Dossiers über die 6. IVG Revision.
Link