
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.
Die mit der 5. IV-Revision eingeführten Instrumente zur verstärkten Eingliederung von invaliditätsgefährdeten Menschen werden genutzt und bewähren sich, wie die Erfahrungen in den zwei ersten Jahren Praxis bei der IV-Stelle Wallis zeigen. Je früher beurteilt wird, ob die festgestellten Anzeichen mit einer invaliditätsrelevanten Problematik zusammenhängen, desto grösser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Eingliederung.
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Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 an die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Sie werden um 3,2% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Hilflosenentschädigung angepasst. Siehe Tabelle
Bern, 27.06.2008 (BSV) - Eingliederung ist auch unter schwierigen Voraussetzungen möglich. Die Grundidee der 5. IV-Revision, Eingliederung vor Rente, wird damit bestätigt. Eine Evaluation der Arbeitsvermittlung im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV) zeigt auf, welche Faktoren massgeblich zu erfolgreicher Eingliederung führen und wo weiteres Entwicklungspotential liegt.