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Anpassungen 2009 der IV-Renten, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen.

 Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 an die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Sie werden um 3,2% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den Lebensbedarf werden angehoben. Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die Hilflosenentschädigung angepasst. Siehe Tabelle

Erfolgreiche Arbeitsvermittlung

 Bern, 27.06.2008 (BSV) - Eingliederung ist auch unter schwierigen Voraussetzungen möglich. Die Grundidee der 5. IV-Revision, Eingliederung vor Rente, wird damit bestätigt. Eine Evaluation der Arbeitsvermittlung im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV) zeigt auf, welche Faktoren massgeblich zu erfolgreicher Eingliederung führen und wo weiteres Entwicklungspotential liegt.
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Mehr Verbindlichkeit für interinstitutionelle Zusammenarbeit

 Bern, 11.04.2008 - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für die kantonalen IV-Stellen und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für die kantonalen Arbeitsämter haben Weisungen erlassen, die der sogenannten interinstitutionellen Zusammenarbeit zu grösserer Verbindlichkeit verhelfen.
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Erste Auswirkungen der 5. Revision

 Bern, 13.03.2008 (BSV) - Die Invalidenversicherung hat im vergangenen Jahr 4 Prozent weniger Neurenten gesprochen als im Vorjahr. Der positive Trend bei der IV hat sich also auch im vergangenen Jahr fortgesetzt, ist aber erneut schwächer geworden. Das lässt darauf schliessen, dass die 4. IV-Revision ihre Wirkung nun voll entfaltet hat. Dafür gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass die 5. IV-Revision greift. Allein im ersten Monat seit Inkrafttreten waren bereits 200 Meldungen für die Früherfassung zu verzeichnen –ein grosser Teil davon stammte von den Versicherten selber.
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