Die Eingliederungsmassnahmen

Integrationsmassnahmen als Vorstufe zur beruflichen Eingliederung
Integrationsmassnahmen sind ein Novum der 5. IV-Revision und sollen die Eingliederungschancen von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen verbessern. Es lassen sich folgende Integrationsmassnahmen unterscheiden:

Diese Massnahmen zur allmählichen Integration in den Arbeitsmarkt basieren auf einem abgestuften System. Die einzelnen Stufen sind: 

Die Integrationsmassnahmen sind auf Personen zugeschnitten, die psychische Probleme haben und eine intensive Betreuung benötigen, damit sie ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen und können.

Die Integrationsmassnahmen können in einer speziellen Einrichtung oder auf dem freien Arbeitsmarkt stattfinden.

Berufliche Eingliederungsmassnahmen

Parallel zu diesen Eingliederungsmassnahmen kann die versicherte Person in den Genuss von Hilfsmitteln kommen: 

Während der Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen kann ein IV-Taggeld ausbezahlt werden.

Dokumentation

   1.    Früherfassung und Wiedereingliederung
    2.   Zwei einfache und wirksame Massnahmen in der Arbeitsvermittlung
    3.   Eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder einer Ihrer Mitarbeiter hat gesundheitliche Probleme ?
   4.   Sie suchen eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter ?
   5.   Zwei Arten beruflicher Ausbildungsmassnahmen
   6.   Sie sind bereit, einem Jugendlichen oder Erwachsenen in Ihrem Betrieb eine Ausbildung zu ermöglichen ?
   7.   Broschüre für Arbeitgeber
 Sie sind bereit, einem Jugendlichen oder Erwachsenen in Ihrem Betrieb eine Ausbildung zu ermöglichen ?, PDF - 47ko  8.   Eingliederungsbulletin 2009
 Sie sind bereit, einem Jugendlichen oder Erwachsenen in Ihrem Betrieb eine Ausbildung zu ermöglichen ?, PDF - 47ko  9.   Massnahmenkatalog für die berufliche und soziale Wiedereingliederung