Welche Bedeutung hat die Ausgabensenkung im Hinblick auf das Sanierungsziel ?

Mit der 5. IV-Revision können die Ausgaben und das Defizit der IV stabilisiert werden, während sie ohne die Revision weiter ansteigen.
Die 5. IV-Revision allein vermag die IV nicht zu sanieren. Sie ist aber ein unverzichtbarer, wichtiger Schritt hin zu diesem Ziel. Denn mit der Neuausrichtung auf die maximale Ausschöpfung des Eingliederungspotenzials wird die IV strukturell saniert. Die Revision verhindert, dass Systemschwächen (zu späte Anmeldungen, lange dauernde Verfahren, zu spätes Einsetzen der Eingliederungsbemühungen, mangelnde Koordination unter den beteiligten Akteuren, keine spezifischen Eingliederungsinstrumente für die grosse Gruppe der psychisch Kranken) weiterhin die Ausgaben und Defizite an- steigen lassen. Damit legt sie den Grundstein zur Sanierung der IV.