Beitrag für Arbeitgeber
Während der Integrationsmassnahmen in einem Betrieb kann die IV dem Arbeitgeber einen Beitrag für den zusätzlichen Aufwand in Zusammenhang mit der begleitungsbedürftigen Person ausrichten.
Während der Integrationsmassnahmen in einem Betrieb kann die IV dem Arbeitgeber einen Beitrag für den zusätzlichen Aufwand in Zusammenhang mit der begleitungsbedürftigen Person ausrichten.