Beitrag für Arbeitgeber
Während der Integrationsmassnahmen in einem Betrieb kann die IV dem Arbeitgeber einen Beitrag für den zusätzlichen Aufwand in Zusammenhang mit der begleitungsbedürftigen Person ausrichten.
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Während der Integrationsmassnahmen in einem Betrieb kann die IV dem Arbeitgeber einen Beitrag für den zusätzlichen Aufwand in Zusammenhang mit der begleitungsbedürftigen Person ausrichten.