Reisekosten

Die Invalidenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zu den Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse), wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind. Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • berufliche Eingliederungen
  • Abgabe, Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln
Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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