Leistungen
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen:
- mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
- die langdauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen;
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen;
- Anreize für Arbeitgebende schaffen, Behinderte zu beschäftigen.
Informationen in leicht verständlicher Sprache und in Gebärdensprache
Die Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bietet Informationen in leicht verständlicher Sprache (LVS) sowie Videos in Gebärdensprache an. Diese Informationen enthalten zwar keine kantonalen Besonderheiten, vermitteln jedoch ein Verständnis für die Rolle der Invalidenversicherung.
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Informationen in Gebärdensprache
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