Taggelder

Die Taggelder werden während der Eingliederungsmassnahmen der IV anstelle eines Lohns ausbezahlt: Sie sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und denjenigen ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen.

 

Junge Versicherte, die ihre erstmalige berufliche Ausbildung absolvieren, haben ab deren Beginn ebenfalls Anspruch auf Taggelder, insofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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