Berufliche Eingliederung

«Eingliederung vor Rente», so lautet der Grundsatz der IV. Eine breite Palette von Maßnahmen ermöglicht die Begleitung von:

  • Jugendlichen auf dem Weg zu einer Erstausbildung,
  • Erwachsenen auf dem Weg zum Erhalt des angestammten Arbeitsplatzes oder zur Wiederaufnahme einer geeigneten Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Das Ziel von diesen Maßnahmen ist es, den Menschen eine möglichst große finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen und so die Folgen ihrer geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung zu lindern.

Die Massnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus dem medizinischen, schulischen, versicherungstechnischen und sozialberuflichen Netz durchgeführt. Dies ist ein zentrales Element der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ), für Jugendliche sowie für Erwachsene.


Die IV hat eine wichtige präventive Rolle. 

Unabhängig von konkreten Fällen unterstützt sie gesundheitlich beeinträchtigte Personen, Arbeitgeber, behandelnde Ärzte, Fachleute aus Schule und Ausbildung, alle beteiligten Partner und generell die Öffentlichkeit durch Beratung und Informationen zur Versicherung. Ziel ist es, die Verfahrensschritte zu beschleunigen und somit die Eingliederungschancen zu erhöhen.

 

Informationen

Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV

Mémento 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention

IIZ Wallis - Massnahmenkatalog für die berufliche und soziale Wiedereingliederung

Kantonale IV-Stelle Wallis
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Tel. 027 324 96 11
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