Beratung und Begleitung

Versicherte und Arbeitgeber können von Beratung und Begleitung profitieren, und zwar vor, während und bis zu drei Jahre nach Beendigung der Massnahmen sowie während der Prüfung des Rentenanspruchs. Diese Begleitung zielt darauf ab, die Wiedereingliederung zu optimieren und die Nachhaltigkeit der Arbeitsvermittlung durch die Aufrechterhaltung des Kontakts mit der IV-Stelle zu gewährleisten. Bei Bedarf an zusätzlicher Begleitung können auch Coaching-Leistungen gewährt werden.

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
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