Beratung, Unterstützung und Begleitung

Sowohl der Versicherte als auch der Arbeitgeber können vor, während und nach der Eingliederung Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen. Letztere ermöglichen es, den Kontakt bis zu drei Jahre nach der letzten Maßnahme aufrechtzuerhalten, hinsichtlich einer optimalen Begleitung, zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Arbeitsvermittlung. Im Bedarfsfall kann während der Begleitung rasch Hilfe angeboten werden.

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
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