Entschädigung für Beitragserhöhungen
Kommt
es in Zusammenhang mit vermittelten Personen zu Beitragserhöhungen bei der
obligatorischen beruflichen Vorsorge oder Krankentaggeldversicherung, kann dem
Arbeitgeber eine Entschädigung ausgerichtet werden. Voraussetzung ist, dass die
versicherte Person nach erfolgter Arbeitsvermittlung innert drei Jahren aus
gesundheitlichen Gründen erneut arbeitsunfähig wird.