Entschädigung an das Unternehmen

Im Anschluss an eine Stellenvermittlung kann im Falle eines Rückfalls eine Entschädigung gewährt werden, mit der die Erhöhung der Krankentagegeldversicherung und der Beiträge zur beruflichen Vorsorge ausgeglichen werden kann. 

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
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