Entschädigung während der Ausbildung im Unternehmen

Im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung eines Jugendlichen oder der Umschulung eines Erwachsenen kann eine Entschädigung an den Arbeitgeber ausbezahlt werden, wenn die Person einen erheblichen Mehraufwand verursacht.  

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
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