Kantonale IV-Stelle Wallis
Unsere IV-Stelle verfolgt in erster Linie das Ziel, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geworden sind, wieder beruflich einzugliedern. Mit unseren Leistungen versuchen wir, einer Invalidität vorzubeugen bzw. eine vorhandene Invalidität mittels Eingliederungsmassnahmen zu verringern oder sogar zu beseitigen. In Weiteren wird angestrebt, die langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Invalidität durch die Deckung des Existenzbedarfs auszugleichen und zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beizutragen.
Unsere IV-Stelle ist das kantonale Vollzugsorgan gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG). Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns tagtäglich für eine optimale Eingliederung der uns anvertrauten Menschen ein.
Entdecken Sie den Erfolg der Eingliederung auf Video
Informationen in leicht verständlicher Sprache und in Gebärdensprache
Die Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) bietet Informationen in leicht verständlicher Sprache (LVS) sowie Videos in Gebärdensprache an. Diese Informationen enthalten zwar keine kantonalen Besonderheiten, vermitteln jedoch ein Verständnis für die Rolle der Invalidenversicherung.


