Massnahmen zur Wiedereingliederung
Die Massnahmen zur Wiedereingliederung haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit von IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern zu verbessern und sie in der Arbeitswelt zu begleiten. Neben den üblichen Eingliederungsmassnahmen erhalten die versicherten Personen weiterhin ihre Rente. Zudem wird ihnen vor, während und nach der Durchführung der Massnahmen Beratung und Begleitung angeboten. Bei einem Entscheid zur Herabsetzung oder Aufhebung der Rente im Anschluss an die Wiedereingliederungsmassnahmen gehen die Beratungs- und Begleitungsleistungen während maximal drei Jahren weiter mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten.