Unfallversicherung bei IV-Massnahmen

Bei Eingliederungsmassnahmen, die nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden sind, übernimmt die IV die Unfalldeckung. Im Schadensfall wirkt sich diese faire Lösung nicht auf den Bonus/Malus des Unternehmens aus; die IV übernimmt die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unfall. 

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.00 – 12.00
13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
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