Unfallversicherung bei IV-Massnahmen
Bei
Eingliederungsmassnahmen, die nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden sind,
übernimmt die IV die Unfalldeckung. Im Schadensfall wirkt sich diese faire
Lösung nicht auf den Bonus/Malus des Unternehmens aus; die IV übernimmt die
administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Unfall.