Weiterentwicklung der IV

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. National- und Ständerat haben die Vorlage am 19. Juni 2020 verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.

Kantonale IV-Stelle Wallis
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