Einarbeitungszuschuss

Ein Einarbeitungszuschuss von bis zu 180 Tagen wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn die versicherte Person bei Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht die Leistungsfähigkeit aufweist, die nach Ablauf der Einarbeitungszeit zu erwarten ist.

Sie ist an das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsvertrags gebunden.

 

Kantonale IV-Stelle Wallis
Av. de la Gare 15
Postfach
1951 Sitten
Tel. 027 324 96 11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 / 13.30 – 17.00 ( 16.00 vor Feiertagen )
Freitag
08.00 - 12.00 / 13.30 - 16.00

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